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Umweltschutz

UMWELTSCHUTZ

Inverkehrbringen, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Elektrogeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte. Die Geräte werden kostenfrei von Städten und Gemeinden zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt an Sammelstellen oder es wird sogar eine Abholung angeboten. In der Regel werden schon bestehende Sammelsysteme (z. B. Wertstoffhöfe, Sperrmüllabholung) genutzt.

Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen
Wir sind nach Regelungen der Verpackungsverordnung grundsätzlich dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte und Verpackungsmaterial entweder selbst zurückzunehmen oder uns an einem dualen Entsorgungssystem zu beteiligen. Zur Umsetzung unserer Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung haben wir uns mit Wirkung vom 1. Januar 2009 dem Dualen System Zentek angeschlossen. Damit entfällt für alle unsere Verkaufsverpackungen die Pflicht zur „Entsorgungskennzeichnung“.